Der Staplerschein bzw. Flurfördermittelschein ist erst der Anfang. Das Bedien- und Fahrpersonal Ihrer Gabelstaplerflotte muss im Rahmen einer jährlichen Unterweisung nachweisen, dass es über aktuelle Gefahren, Unfallrisiken sowie neue gesetzliche Vorschriften informiert wurde. Diese Pflichtunterweisung betrifft das Fahren und Bedienen von Gabelstaplern wie Elektro-, Diesel- und Gasstaplern ebenso wie Flurförderzeuge und Mitgänger-Flurförderzeuge.
Unternehmerinnen und Unternehmer sind gesetzlich verpflichtet, diese regelmäßige Unterweisung sicherzustellen. Noch einfacher und professioneller: Beauftragen Sie FUMA Schulungen damit. Wir übernehmen die Durchführung praxisnah, rechtssicher und individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmt.
Unsere Unterweisungen können dabei nicht nur für Stapler eingesetzt werden, sondern ebenso für Kran- und Hebebühnen, Schubmast- und Schmalgangfahrzeuge sowie für Baumaschinen und weitere Flurförderzeuge. So stellen Sie sicher, dass Ihr gesamtes Bedienpersonal optimal geschult ist und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.
FUMA-Schulungen bietet eine Reihe von jährlichen Unterweisungen an, die den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) entsprechen. Diese Unterweisungen sind sowohl online als auch in Präsenzform, direkt bei Ihnen im Betrieb (Inhouse) verfügbar, um Flexibilität zu gewährleisten und den unterschiedlichen Bedürfnissen der Unternehmen gerecht zu werden.