Es geht um Gesundheit und Sicherheit: FUMA schult und qualifiziert die Personen, die in ihrem Unternehmen Arbeitsbühnen, Hubarbeitsbühnen bedienen.

Wie schon für die Bedienung der Gabelstapler gilt auch hier: Sicherheit geht vor! Schließlich sollen solche Arbeitsbühnen dem Schutz Ihrer Mitarbeitenden und der Betriebssicherheit im Gesamten dienen. Damit sie diese Aufgabe bestmöglich erfüllen, bietet FUMA spezielle Schulungen für Arbeitsbühnen / Hubarbeitsbühnen. Diese vermitteln den Teilnehmenden die erforderlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse, um Arbeitsbühnen sicher, fachgerecht und gesetzeskonform zu bedienen.

FUMA Schulungen befähigen Ihr Personal zum sicheren, verantwortungsvollen Umgang mit der Arbeitsbühne / Hubarbeitsbühne. Die darauf spezialisierten Schulungen finden direkt in Ihrem Unternehmen statt. Hierfür kommen wir zu Ihnen im gesamten Großraum München.

Die Schulung erfolgt gemäß den geltenden Vorschriften, insbesondere dem DGUV Grundsatz 308-008 sowie den Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes.

Die Schulung richtet sich an:
  • Bedienerinnen und Bediener von Hubarbeitsbühnen
  • Mitarbeitende aus Bau, Handwerk, Industrie und Logistik
  • Beschäftigte aus Instandhaltung, Montage und Service
  • Mitarbeitende von Kommunen, öffentlichen Einrichtungen und Versorgungsbetrieben
  • Hausmeisterdienste und Facility-Management
  • Zeitarbeitskräfte und neue Mitarbeitende
  • Unternehmer und Führungskräfte mit Bedien- oder Aufsichtspflichten
 

Inhalte der Schulung

Theorie:
  • Rechtliche Grundlagen und Pflichten von Bedienpersonen
  • Aufbau, Funktion und Bauarten von Hubarbeitsbühnen
  • Standsicherheit, Tragfähigkeit und Einsatzgrenzen
  • Gefährdungen beim Einsatz von Arbeitsbühnen
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA gegen Absturz)
  • Verhalten bei Störungen, Notfällen und Unfällen
  • Theoretische Abschlussprüfung
Praxis:
  • Einweisung in die Hubarbeitsbühne
  • Tägliche Einsatzprüfung
  • Richtiges Verwenden und Anziehen der PSA gegen Absturz
  • Standsichere Aufstellung der Hubarbeitsbühne
  • Praktische Fahrübungen
  • Praktische Abschlussprüfung

Voraussetzung an die Fahrer:
  • Mindestens 18 Jahre alt (ab 16 im Rahmen der Berufsausbildung möglich)
  • Körperliche und geistige Eignung
  • Ausreichende Sprachkenntnisse in Deutsch

Die Theorie kann auch über unsere Webseite Online absolviert werden in folgenden Sprachen:
  • Deutsch
  • Englisch

Nach folgenden Gesetzlichen Grundlagen wird bei der FUMA Schulungen im Bereich Hubarbeitsbühnen/Arbeitsbühnen geschult:
  • DGUV  Grundsatz 308 – 008 (Link zum jeweiligen Gesetz)
  • DGUV Regel 100-001 (Link zum jeweiligen Gesetz)
  • DGUV Regel 112-198 (Link zum jeweiligen Gesetz)
  • PSA-Benutzungsverordnung (Link zum jeweiligen Gesetz)
 

Jährliche Unterweisung

Der Unternehmer ist gemäß den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) verpflichtet die Bediener einer Hubarbeitsbühnen/ Arbeitsbühne einmal im Jahr über die Gefahren, Unfallrisiken und Gesetzlichen Vorschriften zu Unterweisen.

Dies kann über eine Präsenz Unterweisung erfolgen oder über eine Online Unterweisung (E-Learning).

FUMA-Schulungen bietet eine Reihe von jährlichen Unterweisungen an, die den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) entsprechen. Diese Unterweisungen sind sowohl online als auch in Präsenzform, direkt bei Ihnen im Betrieb (Inhouse) verfügbar, um Flexibilität zu gewährleisten und den unterschiedlichen Bedürfnissen der Unternehmen gerecht zu werden.

Präsenz/Inhouse-Unterweisungen: FUMA-Schulungen führt Unterweisungen (ab 10 Personen) direkt in Ihrem Unternehmen durch, die speziell auf die Bedürfnisse Ihrer Mitarbeiter zugeschnitten sind, um eine zielgerichtete und effektive Schulung zu gewährleisten.
 

Online Unterweisung

Die online Unterweisung kann auf unserem eigen entwickelten Online Programm auf Deutsch und Englisch absolviert werden, egal ob am Arbeitsplatz oder von zuhause aus.

Die Unterweisung online zu absolvieren bringt viele Vorteile:
  • Zeit- und Kostenersparnis
  • Keine Anfahrts- oder Raumkosten
  • Weniger Arbeitsausfall durch flexible Teilnahme
  • Schulungen können schneller organisiert werden
  • Hohe Flexibilität
  • Teilnahme orts- und zeitunabhängig
  • Besonders geeignet für Schichtarbeit, Homeoffice oder mehrere Standorte
  • Inhalte können im eigenen Lerntempo bearbeitet werden Rechtssichere Dokumentation
  • Teilnahme, Datum und Inhalte werden automatisch dokumentiert
  • Nachweise für Berufsgenossenschaft, Aufsichtsbehörden und Audits
  • Wiederholungsunterweisungen (jährlich) leicht nachweisbar Geringerer Organisationsaufwand
  • Keine Terminabstimmung für große Gruppen nötig
  • Neue Mitarbeitende können sofort unterwiesen werden (Onboarding)

Egal ob in Präsenzform oder Online, unsere Jährliche Unterweisungen erfüllen den gesetzlichen Anforderungen nach der DGUV Regel 100-001 §4, Arbeitsschutzgesetz §12 und Betriebssicherheitsverordnung §12.

Nach folgenden Gesetzlichen Grundlagen wird bei der FUMA Schulungen im Bereich Jährliche Unterweisung, unterwiesen: